{"id":264,"date":"2019-10-04T14:10:33","date_gmt":"2019-10-04T12:10:33","guid":{"rendered":"http:\/\/info.huerther-bruecke-der-kulturen.de\/?p=264"},"modified":"2023-05-03T11:11:26","modified_gmt":"2023-05-03T11:11:26","slug":"satzung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/huerther-bruecke.de\/?p=264","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><a href=\"https:\/\/huerther-bruecke.de\/wp-content\/uploads\/2019\/11\/Satzung-HBK-April-2019.pdf#page=1\"><\/a><a href=\"https:\/\/huerther-bruecke.de\/wp-content\/uploads\/2019\/11\/Satzung-HBK-April-2019.pdf#page=2\"><\/a><a href=\"https:\/\/huerther-bruecke.de\/wp-content\/uploads\/2019\/11\/Satzung-HBK-April-2019.pdf#page=3\"><\/a><a href=\"https:\/\/huerther-bruecke.de\/wp-content\/uploads\/2019\/11\/Satzung-HBK-April-2019.pdf#page=4\"><\/a><a href=\"https:\/\/huerther-bruecke.de\/wp-content\/uploads\/2019\/11\/Satzung-HBK-April-2019.pdf#page=5\"><\/a><a href=\"https:\/\/huerther-bruecke.de\/wp-content\/uploads\/2019\/11\/Satzung-HBK-April-2019.pdf#page=6\"><\/a> Satzung der H\u00fcrther Br\u00fccke der Kulturen e.V.<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 1 Name, Sitz, Eintragung, Gesch\u00e4ftsjahr<\/h3>\n\n\n\n<p>(1) Der Verein tr\u00e4gt den Namen H\u00fcrther Br\u00fccke der Kulturen e.V. Er ist Mitglied des Deutschen Parit\u00e4tischen Wohlfahrtsverbands Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V..<br>(2) Er hat den Sitz in H\u00fcrth.<br>(3) Er ist in das Vereinsregister eingetragen.<br>(4) Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 2 Vereinszweck<\/h3>\n\n\n\n<p>(1) Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige\/mildt\u00e4tige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist es, die Integration von Zuwanderern, auch Fl\u00fcchtlingen, in jeder Hinsicht zu f\u00f6rdern und die Integration von Zuwanderern zu erleichtern.<br>(2) Der Verein versteht sich als Migrantenselbstorganisation.<br>(3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch folgende Ma\u00dfnahmen, die bereits aktiv durchgef\u00fchrt werden:<br>&#8211; F\u00f6rderung des Erlernens der deutschen Sprache (z.B. Deutschkurse)<br>&#8211; F\u00f6rderung der Begegnung und des interkulturellen Dialogs (z.B. Asylcaf\u00e9)<br>&#8211; Akquirierung von Spenden<br>&#8211; Sprachmittler-T\u00e4tigkeit<br>&#8211; Entwicklung interkultureller Projekte<br>(4) Der Verein darf alle sonstigen Gesch\u00e4fte betreiben, die der Erreichung und F\u00f6rderung des Hauptzwecks des Vereins unmittelbar oder mittelbar dienlich sind. Er kann sich an anderen Unternehmen gleicher oder \u00e4hnlicher Art beteiligen und solche gr\u00fcnden oder \u00fcbernehmen. Er kann andere wegen Gemeinn\u00fctzigkeit oder Mildt\u00e4tigkeit steuerbeg\u00fcnstigte Organisationen, die denselben Hauptzweck verfolgen, unterst\u00fctzen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 3 Gemeinn\u00fctzigkeit<\/h3>\n\n\n\n<p>(1) Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Erl\u00f6s aus dem Verkauf von Sachspenden wird ausschlie\u00dflich f\u00fcr die Arbeit des Vereins verwendet.<br>(2) Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<br>(3) Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 4 Ideelle und organisatorische Ausrichtung<\/h3>\n\n\n\n<p>(1) Als Migrantenselbstorganisation hat mindestens die H\u00e4lfte der Mitglieder eine Zuwanderungsbiografie.<br>(2) Das Engagement ist \u00fcberparteilich, interkulturell, interreligi\u00f6s und im Einklang mit den Werten unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung. Jede Form von Rassismus und Fundamentalismus wird abgelehnt.<br>(3) Der Verein ist Mitglied im Deutschen Parit\u00e4tischen Wohlfahrtsverband Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. Er tr\u00e4gt Sorge f\u00fcr die Erf\u00fcllung der Voraussetzungen einer Mitgliedschaft. Er strebt eine enge Zusammenarbeit mit allen Mitgliedern dieses Verbundes an.<br>(4) Der Verein wird nicht zugleich Mitglied in einem anderen Spitzenverband.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 5 Mitgliedschaft<\/h3>\n\n\n\n<p>(1) Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche vollj\u00e4hrige Person werden, die seine Ziele unterst\u00fctzt.<br>(2) Der Erwerb der Mitgliedschaft erfolgt aufgrund eines an den Vorstand zu richtenden schriftlichen Aufnahmeantrags. \u00dcber den Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand. Lehnt er den Antrag ab, so hat er dies dem Antragsteller unverz\u00fcglich mitzuteilen; zur Angabe der Gr\u00fcnde ist er nicht verpflichtet.<br>(3) Mit der Aufnahme in den Verein unterwerfen sich die Mitglieder den Bestimmungen dieser Satzung. Sie erkennen ferner die Satzung und Ordnung der Verb\u00e4nde, denen der Verein angeh\u00f6rt, als f\u00fcr sich verbindlich an.<br>(4) Der Verein verarbeitet von seinen Mitgliedern die folgenden Daten: Name, Anschrift, Kontaktdaten, sowie vereinsbezogene Daten (Eintritt, Ehrungen). Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden beachtet. Da der Verein nur richtige Daten verarbeiten darf, sind die Mitglieder verpflichtet, \u00c4nderungen ihrer Anschrift unverz\u00fcglich dem Verein mitzuteilen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 6 Beendigung der Mitgliedschaft<\/h3>\n\n\n\n<p>(1) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Aufl\u00f6sung des Vereins.<br>(2) Der Austritt eines Mitglieds ist zum Ende des Gesch\u00e4ftsjahres m\u00f6glich. Er erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand mit einer Frist von mindestens sechs Wochen.<br>(3) Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer versto\u00dfen hat oder trotz Mahnung mit dem Beitrag f\u00fcr sechs Monate im R\u00fcckstand bleibt, kann es durch den gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung beziehungsweise Stellungnahme gegeben werden.<br>(4) Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand entscheidet \u00fcber den Ausschluss eines Mitglieds mit einfacher Mehrheit.<br>(5) Gegen den Ausschlie\u00dfungsbeschluss ist der Einspruch zul\u00e4ssig. Dieser ist innerhalb von einem Monat nach Zugang der Entscheidung beim Ersten Vorsitzenden einzulegen. \u00dcber den Einspruch entscheidet der gesamte Vorstand nach erneuter Anh\u00f6rung des Betroffenen. Bis zur endg\u00fcltigen Entscheidung des gesamten Vorstandes ruhen die Mitgliedschaftsrechte des betroffenen Mitglieds, soweit sie von der Entscheidung des gesamten Vorstandes ber\u00fchrt sind.<br>(6) Wenn der Aufenthalt eines Mitgliedes unbekannt ist, kann es durch den Vorstand von der Mitgliederliste gestrichen werden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 7 Beitr\u00e4ge, Aufnahmegeb\u00fchren, Umlagen<\/h3>\n\n\n\n<p>(1) Der Mitgliedsbeitrag sowie Aufnahmegeb\u00fchren werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.<br>(2) Der Vorstand kann in begr\u00fcndeten F\u00e4llen Beitr\u00e4ge und Aufnahmegeb\u00fchren auf schriftlichen Antrag ganz oder teilweise erlassen oder stunden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 8 Organe des Vereins<\/h3>\n\n\n\n<p>Organe des Vereins sind:<br>&#8211; der Vorstand<br>&#8211; die Mitgliederversammlung<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 9 Mitgliederversammlung<\/h3>\n\n\n\n<p>(1) Die ordentliche Mitgliederversammlung ist einmal j\u00e4hrlich einzuberufen.<br>(2) Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder die Einberufung von 25 % der Vereinsmitglieder schriftlich und unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde verlangt wird.<br>(3) Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich durch die\/den Vorsitzende\/-n oder dessen Vertreter\/-in unter Wahrung einer Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Frist beginnt mit dem auf den Zugang des Einladungsschreibens folgenden Tag. Bei postalischer Sendung: Es gilt das Datum des Poststempels. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekannt gegebene Adresse gerichtet ist. Elektronische Einladungen per Mail sind zul\u00e4ssig und ersetzen die Schriftform.<br>(4) Jede satzungsm\u00e4\u00dfig einberufene Mitgliederversammlung wird als beschlussf\u00e4hig anerkannt &#8211; ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Vereinsmitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht ist nicht \u00fcbertragbar.<br>(5) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit. Abstimmungen erfolgen grunds\u00e4tzlich durch Handheben. Wenn 2\/3 der Anwesenden es verlangen, erfolgt die Abstimmung schriftlich. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. <br>(6) Regelung der Wahlverfahren:<br>Ist bei einer Wahl nur eine Person zu w\u00e4hlen und nur ein Bewerber vorhanden, erfolgt die Wahl in Form der Beschlussfassung. Sind mehrere Bewerber vorhanden, ist schriftlich abzustimmen. Dabei hat jedes Mitglied eine Stimme und es ist derjenige Bewerber gew\u00e4hlt, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet zun\u00e4chst eine Stichwahl und bei erneuter Stimmengleichheit das Los.<br>Sind bei einer Wahl mehrere Personen gleichzeitig zu w\u00e4hlen, ist Listenmehrheitswahl oder Blockwahl zul\u00e4ssig. Bei der Listenmehrheitswahl erfolgt die Stimmabgabe schriftlich und jedes Mitglied hat so viele Stimmen, wie Personen zu w\u00e4hlen sind, wobei jedoch einem Bewerber h\u00f6chstens eine Stimme gegeben werden darf. Es k\u00f6nnen mehr Bewerber auf die Wahlliste gesetzt werden, als Personen zu w\u00e4hlen sind. Gew\u00e4hlt sind die Bewerber, die die h\u00f6chsten Stimmenzahlen auf sich vereinigen. Bei Stimmengleichheit erfolgt erforderlichenfalls eine Stichwahl. Ergibt sich auch hier Stimmengleichheit, entscheidet das Los. Eine Blockwahl ist nur auf Beschluss der Mitgliederversammlung und nur dann zul\u00e4ssig, wenn sich maximal so viele Personen zur Wahl stellen, wie auch zu w\u00e4hlen sind. Bei der Blockwahl hat jedes Mitglied nur eine Stimme, so dass nur entweder alle Bewerber gemeinsam gew\u00e4hlt werden k\u00f6nnen oder ihnen insgesamt die Stimme versagt werden kann.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 10 Aufgaben der Mitgliederversammlung<\/h3>\n\n\n\n<p>(1) Die Mitgliederversammlung als das oberste Beschluss fassende Vereinsorgan ist grunds\u00e4tzlich f\u00fcr alle Aufgaben zust\u00e4ndig, sofern bestimmte Aufgaben gem\u00e4\u00df dieser Satzung nicht einem anderen Vereinsorgan \u00fcbertragen wurden.<br>(2) Die Tagesordnung der Mitgliederversammlung soll insbesondere folgende Punkte enthalten:<br>a) Bericht des Vorstandes, der Abteilungen und der Aussch\u00fcsse<br>b) Bericht des\/der Kassenpr\u00fcfer(s)<br>c) Entlastung des Vorstandes und der Aussch\u00fcsse<br>d) Wahl\/Abwahl:<br>aa) des Vorstandes und der Aussch\u00fcsse<br>bb) der beiden Kassenpr\u00fcfer<br>e) Festsetzung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge, Aufnahmegeb\u00fchren oder Umlagen <br>f) Satzungs\u00e4nderungen<br>g) Verabschiedung des vorgestellten Haushaltsplans<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 11 Vorstand<\/h3>\n\n\n\n<p>(1) Der Vorstand besteht aus der\/dem Vorsitzenden, der\/dem stellvertretenden Vorsitzenden sowie aus bis zu f\u00fcnf Beisitzern.<br>(2) Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich von der\/dem Vorsitzenden und der\/dem stellvertretenden Vorsitzenden jeweils einzeln vertreten. Rechtsgesch\u00e4fte, welche den Gesamtrahmen von 2.500 \u20ac \u00fcbersteigen, k\u00f6nnen nur durch der\/den Vorsitzenden und der\/dem stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam abgeschlossen werden. Die Beisitzer k\u00f6nnen den Verein stets nur mit einem weiteren Vorstandmitglied vertreten.<br>(3) Der Vorstand kann zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben Aussch\u00fcsse einrichten, die ihn bei der Erf\u00fcllung seiner Aufgaben unterst\u00fctzen und beraten.<br>(4) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt. Seine Mitglieder bleiben bis zur Wahl eines Nachfolgers im Amt. Beim Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds ist der Vorstand berechtigt, ein neues Mitglied bis zur n\u00e4chsten Wahl kommissarisch zu berufen. Eine Wiederwahl ist m\u00f6glich. Mindestens die H\u00e4lfte der Vorstandsmitglieder hat eine Zuwanderungsbiografie.<br>(5) Es finden j\u00e4hrlich mindestens vier Vorstandssitzungen statt.<br>(6) Die Einladung zu Vorstandssitzungen erfolgt durch die\/den ersten Vorsitzenden oder die\/den ersten stellvertretenden Vorsitzenden schriftlich unter Einhaltung einer Einladungsfrist von mindestens einer Woche. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder anwesend sind.<br>(7) Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.<br>Beschl\u00fcsse des Vorstands k\u00f6nnen bei Eilbed\u00fcrftigkeit auch schriftlich oder fernm\u00fcndlich gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu dem Verfahren schriftlich oder fernm\u00fcndlich erkl\u00e4ren. Schriftlich oder fernm\u00fcndlich gefasste Vorstandsbeschl\u00fcsse sind schriftlich niederzulegen und von den in der Sitzung teilnehmenden Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen.<br>(8) Der Vorstand kann sich eine Gesch\u00e4ftsordnung (GO) geben.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 12 Aufgaben des Vorstandes<\/h3>\n\n\n\n<p>(1) Dem Vorstand obliegt die F\u00fchrung der laufenden Gesch\u00e4fte des Vereins. Dazu geh\u00f6ren sowohl Ma\u00dfnahmen tats\u00e4chlicher Art als auch Rechtsgesch\u00e4fte. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:<br>&#8211; Buch- und Kassenf\u00fchrung<br>&#8211; Aufstellung der Haushaltsplanung<br>&#8211; Beschl\u00fcsse \u00fcber Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern des Vereins<br>&#8211; Fachaufsicht \u00fcber die Arbeitsbereiche des Vereins<br>&#8211; Vorbereitung der Mitgliederversammlung<br>&#8211; Vertretung des Vereins gegen\u00fcber dem Amtsgericht bzgl. Vereinsregister<br>&#8211; Abschluss von Vertr\u00e4gen (z.B. Arbeits-, Miet-, Kauf- oder Darlehensvertr\u00e4ge), Einziehung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge<br>&#8211; das Weitere wird in einer Gesch\u00e4ftsordnung geregelt.<br>(2) Der gesamte Vorstand bleibt \u2014 trotz Eigenverantwortung des zust\u00e4ndigen Vorstandsmitgliedes \u2014 diesem gegen\u00fcber \u00fcberwachungspflichtig. Der Informationsfluss muss gesichert sein. Insbesondere ist zu kontrollieren und sicherstellen, dass Steuern entrichtet und Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge abgef\u00fchrt werden. Erf\u00fcllt das zust\u00e4ndige Vorstandsmitglied seine Aufgaben nicht ordnungsgem\u00e4\u00df, sind von dem gesamten Vorstand entsprechende Konsequenzen zu ziehen. Dies kann der Beschluss von Anweisungen sein, die \u00c4nderung der Gesch\u00e4ftsordnung oder notfalls auch die Einberufung einer au\u00dferordentlichen<br>Mitgliederversammlung zur Ersetzung des Vorstandsmitglieds durch Abwahl und Neuwahl.<br>(3) Die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr den Abschluss des Dienstvertrags mit einem bezahlten Vorstand ist der gesamte Vorstand. Ein vorheriger Beschluss ist erforderlich.<br>(4) Der Vorstand kann f\u00fcr die Gesch\u00e4fte der laufenden Verwaltung einen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer bestellen. Dieser ist berechtigt, an den Sitzungen des Vorstands mit beratender Stimme teilzunehmen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 13 Verg\u00fctung<\/h3>\n\n\n\n<p>(1) Der Vorstand ist grunds\u00e4tzlich ehrenamtlich t\u00e4tig.<br>(2) Die Vorstandsmitglieder k\u00f6nnen eine im Verh\u00e4ltnis zu ihren Aufgaben angemessene Verg\u00fctung durch einen Dienstvertrag in Form eines Gesch\u00e4ftsbesorgungsvertrages (\u00a7\u00a7 61 1 i. V. m. 675 BGB) oder im Sinne \u00a7 3 Nr. 26a EStG (Ehrenamtspauschale) erhalten. Tats\u00e4chlich entstandene Kosten wie Telefon, Fahrkosten u. a. k\u00f6nnen zus\u00e4tzlich durch die Vorlage entsprechender Belege ersetzt werden.<br>(3) Ein mit Vorstandsmitgliedern geschlossener Dienstvertrag endet \u2014 im Rahmen der vertraglichen bzw. gesetzlichen K\u00fcndigungsfristen \u2013 mit dem Ende der Amtszeit des Vorstandsmitglieds und bedarf der K\u00fcndigung.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 14 Abteilungen<\/h3>\n\n\n\n<p>Zur Erf\u00fcllung der Aufgaben des Vereins kann die Mitgliederversammlung die Bildung von Abteilungen beschlie\u00dfen, denen ein\/e Abteilungsleiter\/-in vorsteht; diese\/r ist dem Vorstand des Vereins verantwortlich.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 15 Kassen- und Rechnungspr\u00fcfung<\/h3>\n\n\n\n<p>Die Kasse ist am Jahresende abzuschlie\u00dfen. Danach pr\u00fcfen die Kassenpr\u00fcfer den Jahresabschluss und haben einen Pr\u00fcfungsvermerk anzubringen. Die Kassenpr\u00fcfer erstatten der Mitgliederversammlung Bericht und beantragen gegebenenfalls die Entlastung des Vorstands.<br>Die Kassenpr\u00fcfer werden in der Mitgliederversammlung f\u00fcr einen Zeitraum von zwei Jahren<br>gew\u00e4hlt. Eine Wiederwahl ist einmal m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 16 \u00c4nderung des Zwecks und Satzungs\u00e4nderung<\/h3>\n\n\n\n<p>(1) F\u00fcr die \u00c4nderung des Vereinszwecks und f\u00fcr andere Satzungs\u00e4nderungen ist eine 2\/3 Mehrheit der durch die Mitgliederversammlung abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erforderlich. \u00dcber die \u00c4nderung des Vereinszwecks und andere Satzungs\u00e4nderungen kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt bereits in der Einladung zur Mitgliederversammlung hingewiesen wurde und der Einladung sowohl der bisherige als auch der vorgesehene neue Satzungstext beigef\u00fcgt worden waren.<br>(2) Redaktionelle Satzungs\u00e4nderungen sowie solche, die von Gerichts- oder Finanzbeh\u00f6rden verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungs\u00e4nderungen m\u00fcssen allen Vereinsmitgliedern alsbald schriftlich mitgeteilt werden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 17 Beurkundung von Beschl\u00fcssen<\/h3>\n\n\n\n<p>\u00dcber jede Versammlung bzw. Sitzung eines Vereinsorgans ist ein Protokoll zu f\u00fchren, in dem mindestens Ort, Datum, Uhrzeit und die Namen der Teilnehmenden sowie gegebenenfalls die gefassten Beschl\u00fcsse samt Abstimmungsergebnissen und die zur Pr\u00fcfung der Ordnungsm\u00e4\u00dfigkeit einer Wahl notwendigen Angaben samt Wahlergebnissen festzuhalten sind.<br>Das Protokoll ist von den mit der Versammlungs- bzw. Sitzungsleitung und der Protokollf\u00fchrung betrauten Personen zu unterschreiben, den Vorstandsmitgliedern zuzuteilen und den \u00fcbrigen<br>Vereinsmitgliedern zur Einsicht bereit zu halten.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a718 Aufl\u00f6sung des Vereins und Verm\u00f6gensbindung<\/h3>\n\n\n\n<p>(1) F\u00fcr den Beschluss, den Verein aufzul\u00f6sen, ist eine 75-%-Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. Der Beschluss kann nur nach rechtzeitiger Ank\u00fcndigung in der Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst werden.<br>(2) Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen<br>des Vereins an:<\/p>\n\n\n\n<p>agisra e.V.<br>Martinstr. 20a<br>50667 K\u00f6ln<br>Gemeinn\u00fctziger, mildt\u00e4tiger Verein.<br>Vereinsregister Nummer 12128 beim Amtsgericht K\u00f6ln,<br><br>der es ausschlie\u00dflich und unmittelbar f\u00fcr gemeinn\u00fctzige beziehungsweise mildt\u00e4tige Zwecke zu verwenden hat.<br>Diese Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung vom 24.04.2019 verabschiedet und wird<br>mit der Eintragung in das Vereinsregister wirksam.<\/p>\n\n\n\n<p><br>H\u00fcrth, den 24.04.2019<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/huerther-bruecke.de\/wp-content\/uploads\/2019\/11\/Satzung-HBK-April-2019.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\" aria-label=\" (\u00f6ffnet in neuem Tab)\">Satzung HBK April 2019<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung der H\u00fcrther Br\u00fccke der Kulturen e.V. \u00a7 1 Name, Sitz, Eintragung, Gesch\u00e4ftsjahr (1) Der Verein tr\u00e4gt den Namen H\u00fcrther <a class=\"more-link\" href=\"https:\/\/huerther-bruecke.de\/?p=264\">Continue Reading<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[2,28],"tags":[],"class_list":["post-264","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-allgemein","category-verein","no-post-thumbnail","no-read-more-tag","no-sticky","entry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/huerther-bruecke.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/264","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/huerther-bruecke.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/huerther-bruecke.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/huerther-bruecke.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/huerther-bruecke.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=264"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/huerther-bruecke.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/264\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2227,"href":"https:\/\/huerther-bruecke.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/264\/revisions\/2227"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/huerther-bruecke.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=264"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/huerther-bruecke.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=264"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/huerther-bruecke.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=264"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}